Sonderkündigungsrecht - Der Begriff Sonderkündigungsrecht im Zusammenhang mit der privaten Krankenversicherung und gesetzlichen Krankenkasse erklärt.
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Sonderkündigungsrecht bei gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen

Das Sonderkündigungsrecht kann in Anspruch genommen werden, wenn die Private oder die Gesetzliche Krankenversicherung eine Beitragserhöhung durchgeführt haben. In der Privaten Krankenversicherung muss bis zum Inkrafttreten der Beitragserhöhung die Kündigung beim jeweiligen Versicherer eingegangen sein.
Auch Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung können nach einer Beitragserhöhung außerordentlich kündigen. Hier muss die Kündigung innerhalb eines Monats nach Inkrafttreten der Beitragserhöhung bzw. bei Leistungsänderung bis zum Ende des darauf folgenden eingegangen sein.

Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:

 

Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:

 

Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben S bis U:

Sammelinkassoverträge
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Sonderkündigungsrecht
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Teilzeittätigkeit während der Elternzeit
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