Spartentrennung - Der Begriff Spartentrennung im Zusammenhang mit der privaten Krankenversicherung und gesetzlichen Krankenkasse erklärt.
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Spartentrennung

Im Versicherungswesen ist die Spartentrennung ein Grundsatz. Denn gemäß §8 Abs. 1a des Versicherungsgesetzes (VAG) dürfen Versicherungsunternehmen welche im Lebens- oder substitutiven Krankenversicherungsgeschäft tätig sind, keine anderen Versicherungssparten, wie zum Beispiel das Schaden- und Unfallversicherungsgeschäft, betreiben. So müssen Lebensversicherungen, Krankenversicherungen als auch Schaden- und Unfallversicherungen in jeweils eigenständigen Unternehmen betrieben werden.

Gründe für die Spartentrennung sind: die Transparenz, die Verwendung von Beiträgen und Leistungen ausschließlich für die jeweilige Sparte (keine Möglichkeit von Quersubventionierung), verursachungsgerechte Zuordnung der Kosten, Konkurssicherung. Somit wird ein substitutiver Schutz von der Privaten Krankenversicherung geboten, welcher der Art nach den gesetzlichen Schutz ersetzt. Der Versicherungsschutz in der Privaten Krankenversicherung muss gesichert bleiben und darf nicht durch die Aufhebung des Spartentrennungsgebotes gefährdet werden.

Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:

 

Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:

 

Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben S bis U:

Sammelinkassoverträge
Schadenquote
Selbstbehalt
Selbstständige
Solvabilität
Sonderentgelt
Sonderkündigungsrecht
Spartentrennung
Sterbegeld
Studenten
Subsidiarität
Summenversicherung
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Tarifwechsel
Technischer Beginn
Technischer Versicherungsbeginn
Teilstationäre Behandlung
Teilzeittätigkeit während der Elternzeit
Telefonkosten im Krankenhaus
Tod des Versicherungsnehmers
Überführung bei Tod
Übergangsgebührnis