Summenversicherung - Der Begriff Summenversicherung im Zusammenhang mit der privaten Krankenversicherung und gesetzlichen Krankenkasse erklärt.
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Summenversicherung

Dem Prinzip der abstrakten Bedarfsdeckung folgt die Summenversicherung. Tritt ein Versicherungsfall ein, so erbringt der Versicherer die vereinbarte festgeschriebene Leistung ganz unabhängig von der Entstehung oder dem Umfang eines verursachten Schadens.
Zwischen den Schaden des Versicherungsnehmers und der Leistung des Versicherungsgebers besteht von Seiten des Rechts kein unmittelbarere Zusammenhang. Grundsätzlich nicht anwendbar sind die Vorschriften des WG über die Schadensversicherung.
So liegt bei mehrfachen Summenversicherungen von dem Versicherungsnehmer auch keine Doppelversicherung vor. Somit fallen zum Beispiel die Krankenhaustagegeldversicherungen und die Krankentagegeldversicherungen unter die Summenversicherungen.

Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:

 

Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:

 

Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben S bis U:

Sammelinkassoverträge
Schadenquote
Selbstbehalt
Selbstständige
Solvabilität
Sonderentgelt
Sonderkündigungsrecht
Spartentrennung
Sterbegeld
Studenten
Subsidiarität
Summenversicherung
Tagegeld
Tarifwechsel
Technischer Beginn
Technischer Versicherungsbeginn
Teilstationäre Behandlung
Teilzeittätigkeit während der Elternzeit
Telefonkosten im Krankenhaus
Tod des Versicherungsnehmers
Überführung bei Tod
Übergangsgebührnis