Überführung bei Tod
Bei einem im Ausland Verstorbenen, werden die Überführungskosten in die Bundesrepublik Deutschland von einer Auslandskrankenversicherung übernommen. Von einigen Gesellschaften wird diese Leistung in der privaten Vollkostenversicherung im Rahmen des Stationärtarifes erstattet.
Die Auslandskrankenversicherung ist eine private Krankenzusatzversicherung und ist auf den Bedarf während des Aufenthaltes im Ausland zugeschnitten. Durch diese Versicherung wird der Versicherungsschutz der Gesetzlichen sowie Privaten Krankenversicherung während des Aufenthaltes im Ausland erweitert. Bei der Gesetzlichen Krankenversicherung besteht nur ein sehr eingeschränkter Versicherungsschutz im Ausland.
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Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:
Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:
Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben S bis U: