Selbstständige in der PKV oder GKV
In der Regel unterliegen hauptberufliche Selbstständige nicht der Versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung. Laut § 5 SGB V haben aber Selbständige in landwirtschaftlichen Unternehmen, Künstler und Publizisten die Pflicht in eine gesetzliche Krankenkasse beizutreten.
Hier besteht aber unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit zur Befreiung von der Versicherungspflicht. Selbstständige welche von der Versicherungspflicht ausgeschlossen sind, können sich daher privat versichern.
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Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:
Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:
Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben S bis U: