Sonderentgelt
Das Sonderentgelt ist eine Entgeltform der Bundespflegesatzverordnung (BPflVO), mit der einzelne und gut abgrenzbare stationäre Behandlungen pauschal vergütet werden können. Sonderentgelte vergüten einzelne Leistungskomplexe eines Behandlungsfalles, wie zum Beispiel: Labor- und Arzneimittelkosten oder Operationskosten.
Über ein zusätzliches Pflegegeld werden alle weiteren Leistungen eines Krankenhauses vergütet. Sämtliche Sonderentgelte und auch Fallpauschalen werden in so genannten Entgeltkatalogen auf Bundesebene zusammengefasst.
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Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:
Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:
Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben S bis U: