Sonderentgelt - Der Begriff Sonderentgelt im Zusammenhang mit der privaten Krankenversicherung und gesetzlichen Krankenkasse erklärt.
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Sonderentgelt

Das Sonderentgelt ist eine Entgeltform der Bundespflegesatzverordnung (BPflVO), mit der einzelne und gut abgrenzbare stationäre Behandlungen pauschal vergütet werden können. Sonderentgelte vergüten einzelne Leistungskomplexe eines Behandlungsfalles, wie zum Beispiel: Labor- und Arzneimittelkosten oder Operationskosten.
Über ein zusätzliches Pflegegeld werden alle weiteren Leistungen eines Krankenhauses vergütet. Sämtliche Sonderentgelte und auch Fallpauschalen werden in so genannten Entgeltkatalogen auf Bundesebene zusammengefasst.

Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:

 

Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:

 

Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben S bis U:

Sammelinkassoverträge
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Selbstbehalt
Selbstständige
Solvabilität
Sonderentgelt
Sonderkündigungsrecht
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Sterbegeld
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Subsidiarität
Summenversicherung
Tagegeld
Tarifwechsel
Technischer Beginn
Technischer Versicherungsbeginn
Teilstationäre Behandlung
Teilzeittätigkeit während der Elternzeit
Telefonkosten im Krankenhaus
Tod des Versicherungsnehmers
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Übergangsgebührnis