Die Pflegegeldhöhe aus der Pflegeversicherung in 2012 und 2013
Das Pflegegeld ist eine Leistung innerhalb der Pflegeversicherung. Ins Leben gerufen wurde die Pflegeversicherung im Jahre 1994 und unterteilt sich in die gesetzliche und die private Pflegeversicherung.
Bei der Pflegeversicherung ist zu beachten, dass es sich hierbei nur um eine Grundsicherung handelt und dass in den meisten Fällen die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen, um den Pflegebedarf zu decken. Müssen dann Beträge aus der eigenen Tasche finanziert werden, wird es für viele schwierig. Dann ist der Weg meist zu den unterhaltspflichtigen Angehörigen oder zum Sozialamt unumgänglich. |
Das Pflegegeld wird für die Pflege durch privat pflegende Personen gezahlt. Die Pflegestufe ist hier mit entscheidend, welche Beträge monatlich fließen. Je nach Einstufung in die drei Pflegestufen I bis III wird dabei folgendes Pflegegeld an den Pflegebedürftigen ausbezahlt: 235 EUR Stufe 1 / 440 EUR Stufe 2/ 700 EUR Stufe 3 (ab 2012).
Frühere Leistungssätze waren: 225 EUR Stufe 1 / 430 EUR Stufe 2/ 685 EUR Stufe 3 (für 2010 bis 2011).
Das Pflegegeld erhält die zu pflegende Person direkt von der Pflegekasse und somit können die pflegenden Personen damit bezahlt werden.
Damit dies auch legal erfolgt, sind die Pflegegeld-Empfänger mindestens einmal im halben Jahr verpflichtet, eine pflegerische Beratung durch einen Pflegedienst, der von der Pflegekasse zugelassen ist, in Anspruch zu nehmen. Die Pflegekasse übernimmt hierfür die Pflegekosten. Innerhalb dieser pflegerischen Beratung werden praktische Tipps für die Pflegetätigkeit, die möglichen Pflegehilfsmittel und Pflegekurse erläutert.
Die Zahlung des Pflegegeldes erfolgt für die Tage, an denen der Angehörige gepflegt wird. Wird die Pflege unterbrochen, erfolgt nur eine anteilige Auszahlung des Pflegegeldes. Doch eine Ausnahme gibt es in diesem Falle: Das Pflegegeld wird bis zu vier Wochen weiter gezahlt, wenn sich der zu Pflegende vorübergehend einen vollstationären Krankenhausaufenthalt unterziehen muss.
Eine andere Variante ist das Pflegegeld für Arbeitgebermodelle. Hier wird eine Pflegeperson fest angestellt und erhält von der Pflegeversicherung das Pflegegeld. Können die Kosten der Festanstellung nicht durch das Pflegegeld und das Einkommen des pflegebedürftigen Arbeitgebers voll gedeckt werden, ist der Pflegebedürftige „bedürftig“. „Bedürftig“ bedeutet im Sinne des Bundessozialhilfegesetzes, dass der Restbedarf vom Sozialamt getragen wird.
Wenn ein Pflegebedürftiger in ein Pflegeheim muss übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung nur etwa 40% der Pflegekosten, den Rest muss der Pflegebedürftige oder die Angehörigen zahlen Das kann schnell bis zu 1500 Euro im Monat ausmachen. Gegen dieses finanzielle Risiko kann man sich mit einer Pflegezusatzversicherung absichern. Jetzt kostenlos Vergleich und individuelles Angebot zu Pflegezusatzversicherungen anfordern!
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