Pflege Betreuung durch Angehörige für Pflegebedürftige
Viele Pflegebedürftige in Deutschland werden zu Hause betreut und versorgt. Die Betreuung von Angehörigen erfordert ein gewisses Maß an Organisationstalent.
Neben dem Haushalt muss der Angehörige gepflegt werden, die Arbeit im Beruf ist auch noch zu erledigen, all dies nimmt alle Kraft der pflegenden Person in Anspruch. Die Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung erkennt erstmals die Leistungen der pflegenden Angehörigen gesetzlich an. |
Diese Pflegeversicherung dient der Finanzierung der Pflegekosten, die bei der Pflege anfallen und wurde im Jahre 1994 erstmals innerhalb der Sozialversicherung geschaffen.
Die Höhe der Pflegeversicherung unterscheidet sich darin, ob der Angehörige zu Hause oder teilstationär oder vollstationär versorgt wird. Zu Hause kann die Pflege durch einen Angehörigen oder einen ambulanten Dienst erfolgen. Unter die häusliche Pflege fallen die hauswirtschaftliche und pflegerische Versorgung der pflegebedürftigen Person, die durch einen Angehörigen oder einen ambulanten Dienst gemeistert wird.
Unter teilstationär versteht man die Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung und vollstationär bedeutet die Versorgung in einem Pflegeheim. Der Schweregrad der Pflege spielt bei der Leistung ebenfalls eine große Rolle, unterteilt wird hier in Pflegestufe 1 bis 3.
Die Grundleistungen innerhalb der Pflegeversicherung sind die Grundpflege, die Pflegemittel und technischen Hilfsmittel, Pflegekurse für die Angehörigen und die Grundpflege.
örige durch einen nicht zugelassenen Leistungserbringer gepflegt, so sieht die Pflegeversicherung in diesem Falle das Pflegegeld vor. Es wird ein Pflegevertrag abgeschlossen, in dem Leistungsumfang und die Zeiten der Pflege vorgeschrieben sind. Das Pflegegeld bietet dem Pflegebedürftigen die Möglichkeit, das Geld als finanzielle Anerkennung an die pflegenden Angehörigen weiter zu geben.
Die Pflegeversicherung wird größtenteils als Sachleistungen erbracht, nur bei der Pflege durch Angehörige oder Nachbarn, Freunde erfolgt die Leistung in Form eines Geldbetrages, dem so genannten Pflegegeld.
Die Kombinationsleistung der Pflegeversicherung sieht folgendermaßen aus: Wird die Pflege durch einen ambulanten Dienst erbracht, bei der die Leistung jedoch nicht vollkommen ausgeschöpft wird, kann die Leistung durch ein anteiliges Pflegegeld ergänzt werden. Da die Sach- und Geldleistung kombiniert wird, spricht man von der Kombinationsleistung.
Die Pflege Betreuung durch Angehörige hat Grenzen, denn schwer Pflegebedürftige müssen oft in ein Pflegeheim. Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt aber nur etwa 40% der Pflegekosten, den Rest muss der Pflegebedürftige oder die Angehörigen zahlen Das kann schnell bis zu 1500 Euro im Monat ausmachen. Gegen dieses finanzielle Risiko kann man sich mit einer Pflegezusatzversicherung absichern. Jetzt kostenlos Vergleich und individuelles Angebot zu Pflegezusatzversicherungen anfordern!
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