Informationen zu den Pflegekosten und Pflegeheimkosten
Pflegekosten bei der Pflege Betreuung von Angehörigen sind ein enormer Kostenfaktor. So belaufen sich beispielsweise die Heim-Pflegekosten bei der Pflegestufe III monatlich auf teilweise über 3000 Euro, je nachdem wo man wohnt.
Die Pflegeversicherung trägt in diesem Falle nur Pflegeheimkosten zwischen 1023 und 1550 Euro (Stand 2012). Hat die zu pflegende Person eine durchschnittliche Rente, so müssen teilweise über 1000 Euro selbst getragen werden, bzw. von den Angehörigen oder/und von der Sozialhilfe. Dadurch kann es schnell zu finanziellen Problemen kommen. |
Für viele ist dann nur noch der Ausweg zur Sozialhilfe zu sehen, was Zahlen belegen. So sind es knapp 11 Prozent der stationär versorgten Pflegebedürftigen, deren Hauptversorgungsquelle die Sozialhilfe darstellt. Es ist zusätzlich auch voraussehbar, dass die Kosten für die Pflege weiter ansteigen werden.
Die Pflegekasse übernimmt bei ambulanter Versorgung monatlich bestimmte Pflegekosten, die abhängig von der jeweiligen Pflegestufe sind. So werden beispielsweise bei der Pflegestufe I, Pflegekosten in Höhe von 450 EUR übernommen, bei Pflegestufe II monatlich 1100 Euro und die Pflegestufe III beinhaltet Kosten in Höhe von 1.550 Euro monatlich (Ab 2012). In Härtefällen können Pflege-Kosten bis zu 1918 Euro getragen werden.
Frühere Sätze waren: 440 EUR / 1040 EUR /1510 EUR für Pflegestufe 1 bis 3 in 2010 und 2011.
Um eine erfolgreiche Kostenübernahme zu erzielen, müssen bestimmte Punkte beachtet und eingehalten werden. So werden die Pflegekosten für die Grundpflege bis zu einem Höchstbetrag von der Pflegeversicherung übernommen, wenn ein Antrag auf Pflegegeld oder auf Sachleistungen bei der Pflegekasse gestellt wird. Stellt ein medizinischer Dienst die Pflegebedürftigkeit fest und die Einordnung in eine bestimmte Pflegestufe ist erfolgt, werden die anfallenden Pflegekosten von der Pflegekasse übernommen.
Pflegekosten für die Behandlungspflege werden komplett von den Krankenkassen übernommen, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind: Wird durch die Pflege ein Krankenhausaufenthalt vermieden. Die Zahlung für Medikamentenverabreichung, Körperpflege werden komplett, Leistungen für hauswirtschaftliche Versorgung wird für eine begrenzte Dauer gezahlt.
Damit diese Leistungen der Pflegeversicherung komplett oder teilweise gezahlt werden, bedarf es einer ärztlichen Verordnung und die Genehmigung der Verordnung durch die Krankenkasse.
Sind aufgrund der Pflegebedürftigkeit Umbaumaßnahmen einer Wohnung notwendig, können weitere Zuschüsse gewährt werden, die über die Pflegeleistungen hinaus gehen. Diese Zuschüsse werden jedoch nur gezahlt, wenn die Leistungen anderer Sozialleistungsträger ausschieden.
Wenn jemand in ein Pflegeheim muss übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung nur etwa 40% der Pflegeheimkosten, den Rest muss der Pflegebedürftige oder die Angehörigen zahlen Das kann schnell bis zu 1500 Euro im Monat ausmachen. Gegen dieses finanzielle Risiko kann man sich mit einer Pflegezusatzversicherung absichern. Jetzt kostenlosen Vergleich und individuelles Angebot zu Pflegezusatzversicherungen anfordern!
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