Technischer Versicherungsbeginn - Der Begriff Technischer Versicherungsbeginn im Zusammenhang mit der privaten Krankenversicherung und gesetzlichen Krankenkasse erklärt.
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Technischer Versicherungsbeginn

Mit dem Technischen Versicherungsbeginn wird in der Privaten Krankenversicherung den in der Versicherungspolice eingetragene Versicherungsbeginn bezeichnet.
Somit ist der Technische Versicherungsbeginn für die Eintrittsalter- und Beitragsermittlung sowie für die Berechnung der Wartezeiten von Bedeutung. Ab dem Tag des Technischen Versicherungsbeginns ist der Versicherungsnehmer verpflichtet die Prämien zu entrichten.

Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:

 

Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:

 

Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben S bis U:

Sammelinkassoverträge
Schadenquote
Selbstbehalt
Selbstständige
Solvabilität
Sonderentgelt
Sonderkündigungsrecht
Spartentrennung
Sterbegeld
Studenten
Subsidiarität
Summenversicherung
Tagegeld
Tarifwechsel
Technischer Beginn
Technischer Versicherungsbeginn
Teilstationäre Behandlung
Teilzeittätigkeit während der Elternzeit
Telefonkosten im Krankenhaus
Tod des Versicherungsnehmers
Überführung bei Tod
Übergangsgebührnis