Technischer Versicherungsbeginn
Mit dem Technischen Versicherungsbeginn wird in der Privaten Krankenversicherung den in der Versicherungspolice eingetragene Versicherungsbeginn bezeichnet.
Somit ist der Technische Versicherungsbeginn für die Eintrittsalter- und Beitragsermittlung sowie für die Berechnung der Wartezeiten von Bedeutung. Ab dem Tag des Technischen Versicherungsbeginns ist der Versicherungsnehmer verpflichtet die Prämien zu entrichten.
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Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:
Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:
Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben S bis U: