Technischer Beginn
Mit dem technischen Beginn wird der Tag bezeichnet, welcher im Versicherungsantrag als Versicherungsbeginn eingetragen ist.
An diesem Tag beginnt der prämienbelastende Zeitraum. Ab diesem Termin laufen die Wartezeiten und die Beiträge werden fällig. In der Privaten Krankenversicherung liegt der technische Beginn in der Regel am 1. eines Monats um 0.00 Uhr.
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Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:
Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:
Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben S bis U: