Technischer Beginn - Der Begriff Technischer Beginn im Zusammenhang mit der privaten Krankenversicherung und gesetzlichen Krankenkasse erklärt.
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Technischer Beginn

Mit dem technischen Beginn wird der Tag bezeichnet, welcher im Versicherungsantrag als Versicherungsbeginn eingetragen ist.
An diesem Tag beginnt der prämienbelastende Zeitraum. Ab diesem Termin laufen die Wartezeiten und die Beiträge werden fällig. In der Privaten Krankenversicherung liegt der technische Beginn in der Regel am 1. eines Monats um 0.00 Uhr.

Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:

 

Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:

 

Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben S bis U:

Sammelinkassoverträge
Schadenquote
Selbstbehalt
Selbstständige
Solvabilität
Sonderentgelt
Sonderkündigungsrecht
Spartentrennung
Sterbegeld
Studenten
Subsidiarität
Summenversicherung
Tagegeld
Tarifwechsel
Technischer Beginn
Technischer Versicherungsbeginn
Teilstationäre Behandlung
Teilzeittätigkeit während der Elternzeit
Telefonkosten im Krankenhaus
Tod des Versicherungsnehmers
Überführung bei Tod
Übergangsgebührnis