Private Pflegezusatzversicherung
Jedes Mitglied einer gesetzlichen sowie privaten Krankenversicherung ist laut Gesetz pflegeversichert. Da die Pflegeversicherung unter Umständen aber nicht alle Kosten bei einem entstehenden Pflegefall abdeckt ist der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung empfehlenswert.
Deshalb bieten die Unternehmen der privaten Krankenversicherungen verschiedene Formen der Pflegezusatzversicherung an. So kann die gesetzliche Höchstleistung verdoppelt werden. Das Pflegegeld prozentual der Pflegestufe angepasst werden.
Eine prozentuale Erstattung des Versicherungssatzes je nach Pflegestufe und Pflegeart, sowie eine prozentuale Erstattung der Restkosten sind möglich. Je nach Gesellschaft sind die Wartezeiten und das ordentliche Kündigungsrecht verschieden, eine Beitragsbefreiung ist bei der Privaten Krankenversicherung normalerweise nicht vorgesehen aber auch nicht ausgeschlossen.
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Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:
Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:
Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben P bis R: