Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RFB)
Rückstellungen sind so genanntes Fremdkapital. Es sind Gelder der versicherten Mitglieder, welche von dem jeweiligen Versicherungsunternehmen bereitgehalten werden, um gegenwärtige bzw. zukünftige Leistungen finanzieren zu können. So wird bei den Rückstellungen in verschiedene Arten unterschieden, zum Beispiel in die Alterungsrückstellung oder die Beitragsrückerstattung (RFB).
So fließen zu einem großen Teil die Gewinnanteile aus der Überschussbeteiligung in die Rückstellung für Beitragsrückerstattung und werden somit dem Versicherten erst mit einer zeitlichen Verzögerung gutgeschrieben. Den Versicherungsnehmern wird damit nur ein geringer Anteil aus der Überschussbeteiligung als Direktschrift gutgeschrieben. Durch dieses Verfahren können Abweichungen ausgeglichen werden und die Gutschriften bleiben relativ stabil.
Das Gesetz schreibt vor, dass mindestens 90% der Überschüsse an die Versicherten zeitnah auszuschütten sind. Da Rücklagen Auskunft über die Finanzstärke und die Sicherheit der Leistungserbringung eines Unternehmens geben, werden sie immer öfter zur Unternehmensbewertung herangezogen.
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Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:
Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben P bis R: