Psychotherapie - Der Begriff Psychotherapie im Zusammenhang mit der privaten Krankenversicherung und gesetzlichen Krankenkasse erklärt.
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Psychotherapie

Die Leistungen für eine Psychotherapie werden je nach Tarif und Versicherungsgesellschaft unterschiedlich erstattet. Von vielen Unternehmen werden die Leistungen für eine ambulante Psychotherapie auf eine bestimmte Anzahl von Sitzungen pro Kalenderjahr begrenzt, andere Versicherungsgesellschaften wiederum zahlen eine unbegrenzte Anzahl an Therapiesitzungen. Weiterhin gibt es aber auch Tarife, welche eine Erstattung der Kosten einer Psychotherapie nicht vorsehen.

Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:

 

Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:

 

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