Rentner in der gesetzlichen Krankenversicherung
Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse werden bei Eintritt in den Ruhestand Mitglied der Krankenversicherung für Rentner (KVDR). Jedoch gibt es die Möglichkeit sich von der KVDR befreien zu lassen um freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse zu werden.
Die Beiträge sind, vermindernd um die jetzt nicht mehr notwendige Krankentagegeld- Versicherung, als privat krankenvollversicherter Rentner weiter wie bisher zu zahlen.
Der Rentenversicherungsträger zahlt einen Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag. Dieser wird allerdings nur auf einen von dem Versicherten gestellten Antrag hin gezahlt. Der Zuschuss darf die Hälfte des tatsächlichen gezahlten Beitrages für den privaten Versicherungsschutzes nicht übersteigen. Für privat voll versicherte Rentner besteht seit dem 1. Juli 1994 die Mög-lichkeit der Umstellung auf den Standarttarif für ältere Versicherte.
Die darin enthaltenen Leistungen sind mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar. Die Beitragshöhe für diesen Schutz entspricht den durchschnittlichen Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung.
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Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:
Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:
Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben P bis R: