Privatpraxis
Niedergelassene Ärzte, Zahnärzte oder Psychotherapeuten welche keine vertragsärztliche bzw. psychotherapeutische Zulassung besitzen führen Privatpraxen. Von den Krankenkassen werden nur in Ausnahmefällen (zum Beispiel Notfälle) die Leistungen dieser Praxen erstattet.
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Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:
Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:
Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben P bis R: