Privatpraxis - Der Begriff Privatpraxis im Zusammenhang mit der privaten Krankenversicherung und gesetzlichen Krankenkasse erklärt.
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Privatpraxis

Niedergelassene Ärzte, Zahnärzte oder Psychotherapeuten welche keine vertragsärztliche bzw. psychotherapeutische Zulassung besitzen führen Privatpraxen. Von den Krankenkassen werden nur in Ausnahmefällen (zum Beispiel Notfälle) die Leistungen dieser Praxen erstattet.

Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:

 

Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:

 

Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben P bis R:

Pflegebedürftigkeit
Pflegepflichtversicherung
Pflegezusatzversicherung
Police
Praktikanten
Privatpraxis
Privatärztliche Behandlung
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Psychotherapeut
Psychotherapie
Rehabilitation
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Risiko
Risikobeurteilung
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Rückdatierung
Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RFB)
Rücktransport
Rückversicherung