Probeantrag bei der PKV
Der Probeantrag bei der PKV ist ein nicht verbindlicher Antrag. Solch ein Probeantrag kann gestellt wer-den, wenn ein Antragsteller aus einen wichtigen Grund (erhebliche Vorerkrankungen) keinen verbindlichen Antrag stellen will. Dieser Antrag ist für Antragsteller wie auch für den Versicherer nicht verbindlich, ist für beide mit keinen Vorteil oder Nachteil verbunden.
Kann die Anfrage zur PKV aufgrund der Vorerkrankungen nur mit einem Risikozuschlag angenommen werden, so muss der Antragsteller dieser Vereinbarung schriftlich zustimmen, sonst kommt kein Vertragsabschluss zustande. Bei einem Probeantrag werden die Kosten für die Arztberichte nur übernommen, wenn es auch tatsächlich zu einem Vertrag kommt.
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Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:
Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben P bis R: