Restkreditversicherung - Der Begriff Restkreditversicherung im Zusammenhang mit der privaten Krankenversicherung und gesetzlichen Krankenkasse erklärt.
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Restkreditversicherung

Die Restkreditversicherung entspricht einer Restschuldversicherung (RSV). Die Restkreditversicherung ist eine Absicherung für Kredit- und Abzahlungsgeschäfte.
Hierfür stehen verschiedene Versicherungstarife zur Auswahl, welche die Begleichung der noch ausstehenden Schulden bei Tod, Unfall oder Krankheit des Kreditnehmers gewährleisten. So stellt die Restkreditversicherung sicher dass auch im Krankheitsfall trotz eines geringeren Einkommens bzw. durch höhere Kosten die Ratenzahlungsverpflichtungen erfüllt werden.

Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:

 

Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:

 

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