Rückdatierung
Eine Rückdatierung ist das Zurückverlegen des technischen Versicherungsbeginns. Eine Rückdatierung des Versicherungsbeginns ist allerdings um höchstens zwei Monate unter folgenden Voraussetzungen zulässig.
- bei einem Übertritt aus der Gesetzlichen Krankenversicherung, bzw. der freien Hilfsorganisation unter der Voraussetzung eines Abschlusses einer Krankenvollversicherung im unmittelbaren Anschluss an die Vorversicherung (§3 Abs. 5 MB/KK und MB/KT)
- bei der Mitversicherung von Neugeborenen ab der Geburt bzw. bei der Adoption eines Kindes (§" MB/KT)
- Mitversicherung des Ehegatten nach einer Eheschließung (Ehegattennachversicherung).
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Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:
Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:
Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben P bis R: