Rückdatierung - Der Begriff Rückdatierung im Zusammenhang mit der privaten Krankenversicherung und gesetzlichen Krankenkasse erklärt.
Rubriken:    Gesetzliche Krankenversicherung     |      Private Zusatzversicherung     |     Privat Krankenversicherung    |     Pflegeversicherung
Sie sind hier: Startseite Gesetzliche Krankenkassen >> Krankenkassenlexikon P - R >> Rückdatierung

Rückdatierung

Eine Rückdatierung ist das Zurückverlegen des technischen Versicherungsbeginns. Eine Rückdatierung des Versicherungsbeginns ist allerdings um höchstens zwei Monate unter folgenden Voraussetzungen zulässig.
- bei einem Übertritt aus der Gesetzlichen Krankenversicherung, bzw. der freien Hilfsorganisation unter der Voraussetzung eines Abschlusses einer Krankenvollversicherung im unmittelbaren Anschluss an die Vorversicherung (§3 Abs. 5 MB/KK und MB/KT)
- bei der Mitversicherung von Neugeborenen ab der Geburt bzw. bei der Adoption eines Kindes (§" MB/KT)
- Mitversicherung des Ehegatten nach einer Eheschließung (Ehegattennachversicherung).

Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:

 

Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:

 

Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben P bis R:

Pflegebedürftigkeit
Pflegepflichtversicherung
Pflegezusatzversicherung
Police
Praktikanten
Privatpraxis
Privatärztliche Behandlung
Probeantrag
Psychotherapeut
Psychotherapie
Rehabilitation
Rentner
Restkreditversicherung
Risiko
Risikobeurteilung
Risikozuschlag
Rooming In
Rückdatierung
Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RFB)
Rücktransport
Rückversicherung