Privatärztliche Behandlung - Der Begriff Privatärztliche Behandlung im Zusammenhang mit der privaten Krankenversicherung und gesetzlichen Krankenkasse erklärt.
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Privatärztliche Behandlung

Durch das Umbenennen der Ersten, Zweiten und Dritten Klasse im Krankenhaus in Ein-, Zwei- und Dreibettzimmer wurde die Behandlung durch den Chefarzt neu formuliert.
So wird heute die Behandlung durch den Chefarzt in der Privatstation als "Privatärztliche Behandlung bezeichnet". Eine Privatärztliche Behandlung bedeutet auch immer dass der Versicherte von einem Spezialisten untersucht, beraten und versorgt wird.

Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:

 

Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:

 

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