Äquivalenzprinzip
Das Äquivalenzprinzip ist verantwortlich für die Berechnung der Beiträge in der Privat Krankenversicherung. Dadurch entsteht eine enge Beziehung zwischen der Beitragshöhe und dem Versicherungsschutz.
Die Höhe des Beitrages ist abhängig von dem Umfang der zu versicherten Leistungen. Desto höher die Beiträge in der privaten Krankenversicherung sind, umso umfangreicher ist der Versicherungsschutz, und die daraus in Anspruch genommenen Versicherungsleistungen.
In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht, hier werden die Beiträge nach dem Einkommen berechnet. Das Äquivalenzprinzip macht sich in der privaten Krankenversicherung an der Beitragshöhe, der Inanspruchnahme, dem Gesundheitszustand und den Tarifen bemerkbar.
Wichtig ist immer das Verhältnis zu Beginn des Versicherungsvertrages, denn dieses Verhältnis bietet die Grundlage für die Berechnung der Tarife. Ein zeitiger Eintritt in die private Krankenversicherung sichert damit niedrige Beiträge.
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Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:
Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:
Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben A bis B: