Befreiungsmöglichkeit für Studenten - Der Begriff Befreiungsmöglichkeit für Studenten im Zusammenhang mit der privaten Krankenversicherung und gesetzlichen Krankenkasse erklärt.
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Befreiungsmöglichkeit für Studenten

Von der Krankenversicherungspflicht kann sich jeder Student welcher erfasst ist, befreien lassen ($8(1)Nr.5 SGB V). Damit die Versicherungspflicht erst gar nicht eintritt, kann die Befreiung bereits vor Eintritt des Studiums beantragt werden. Somit kann man der Versicherungspflicht zuvor kommen. Der Befreiungsantrag kann unabhängig davon aber auch in den ersten drei Monaten zu Beginn der Versicherungspflicht beantragt werden.
Der Antrag wird an die zuständige allgemeine Ortskrankenkasse des Wohn- oder Studienortes gestellt. Wenn eine studentische Krankenversicherung bestand, so ist der Antrag auf Befreiung an die Kasse zu richten bei der, der Student zuletzt versichert war. Ab Beginn der Versicherungspflicht wird die Befreiung wirksam, wenn seit diesem Zeitraum noch keine Leistungen in Anspruch genommen wurden. Wurden Leistungen in Anspruch genommen, so ist die Befreiung vom Beginn des Monates an, der auf die Antragstellung folgt. Für die Befreiung muss ein privater Versicherungsschutz nicht nachgewiesen werden.

Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:

 

Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:

 

Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben A bis B:

Abdingung
Ablehnung eines Antrags
Abschlusskostenquote
Aktuar
Akupunktur
Allgemeine Wartezeit
Alternative Heilmethoden
Alterungsrückstellung
Ambulante Behandlung
Ambulante Operation
Anschlussheilbehandlung
Antragsablehnung
Antragsannahme
Anwartschaftsversicherung
Anzeigepflicht
Anzeigepflichtverletzung
Arbeitgeberanteil
Arbeitgeberanteil/ Arbeitgeberzuschuss
Arbeitnehmer
Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst
Arbeitslosigkeit und die PKV
Arbeitsunfall
Arzneimittel
Aufgaben der PKV
Aufnahmehöchstalter
Aufnahmerichtlinien
Aufrechnung
Auslandsreisekrankenversicherung
Auslandsversicherungsschutz in der PKV
Ausspannung
Aussteuerung
Auszahlung der Versicherungsleistung
Außergewöhnliche Belastungen
Außergewöhnliche Kündigung
Äquivalenzprinzip
Ärztekammer
Basistarif
Beamte
Beamtenanwärter
Befreiung von der Krankenversicherungspflicht
Befreiungsmöglichkeit für Studenten
Beginn des Versicherungsschutzes
Beginnverlegung
Beihilfe
Beihilfebescheinigung
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Beitragsanpassung
Beitragsbemessungsgrenze
Beitragsentlastungstarife
Beitragserhöhung in der PKV
Beitragsfälligkeit
Beitragsgrundlage
Beitragskalkulation
Beitragsrückerstattung
Beitragszuschuss für Rentner
Berufsunfähigkeit
Besondere Wartezeiten
Bindefrist
Bundesknappschaft