Abdingung - Der Begriff Abdingung im Zusammenhang mit der privaten Krankenversicherung und gesetzlichen Krankenkasse erklärt.
Rubriken:    Gesetzliche Krankenversicherung     |      Private Zusatzversicherung     |     Privat Krankenversicherung    |     Pflegeversicherung
Sie sind hier: Startseite Gesetzliche Krankenkassen >> Krankenkassenlexikon A - B >> Abdingung

Abdingung

Eine Abdingung ist eine abweichende Vereinbarung von der Gebührenordnung der Ärzte. Diese abweichende Vereinbarung wird in Hinsicht auf die Höhe der Vergütung getroffen. Als Ganzes ist die Abdingung auf die Gebührenordnung nicht möglich.
Solch eine Vereinbarung sollte vor der Behandlung zwischen Arzt und dem Zahlungspflichtigen in schriftlicher Form getroffen werden. Diese Erklärung muss und darf  nur die beiderseits, vereinbarte Vergütungshöhe und die Feststellung, dass eine Erstattung der Vergütung möglicherweise nicht in vollem Umfang gewährleistet wird enthalten. Weitere Vereinbarungen und Erklärungen sind in der Abdingung nicht erlaubt. Der Arzt muss dem Zahlungspflichtigen eine Kopie dieser Vereinbarung aushändigen.

Auf keiner rechtlichen Grundlage und damit nicht zulässig sind die Vereinbarungen über Pauschalhonorare für bestimmte ärztliche Behandlungen; Vereinbarungen die, die Gebührenordnung der Ärzte um das siebenfache überschreiten aber auch Vereinbarungen beim Vorliegen von einem Notfall, in dem der zu behandelnde Patient keine freie Arztwahl besitzt. Pauschal, formalisierte Honorarvereinbarungen, welche nicht im Bezug zum Einzelfall stehen hat der Bundesgerichtshof als nicht rechtswirksam erklärt.
Bei einzelnen Tarifen der Gesellschaften entfällt die Begrenzung der Leistungen auf die Höchstsätze. Somit ist die Möglichkeit der  Erstattung der vereinbarten Honorarsätze bei diesen Gesellschaften möglich. Allerdings sollte vor der Unterzeichnung einer Honorarvereinbarung eine Erstattungszusage vom Versicherer eingeholt werden.

Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:

 

Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:

 

Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben A bis B:

Abdingung
Ablehnung eines Antrags
Abschlusskostenquote
Aktuar
Akupunktur
Allgemeine Wartezeit
Alternative Heilmethoden
Alterungsrückstellung
Ambulante Behandlung
Ambulante Operation
Anschlussheilbehandlung
Antragsablehnung
Antragsannahme
Anwartschaftsversicherung
Anzeigepflicht
Anzeigepflichtverletzung
Arbeitgeberanteil
Arbeitgeberanteil/ Arbeitgeberzuschuss
Arbeitnehmer
Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst
Arbeitslosigkeit und die PKV
Arbeitsunfall
Arzneimittel
Aufgaben der PKV
Aufnahmehöchstalter
Aufnahmerichtlinien
Aufrechnung
Auslandsreisekrankenversicherung
Auslandsversicherungsschutz in der PKV
Ausspannung
Aussteuerung
Auszahlung der Versicherungsleistung
Außergewöhnliche Belastungen
Außergewöhnliche Kündigung
Äquivalenzprinzip
Ärztekammer
Basistarif
Beamte
Beamtenanwärter
Befreiung von der Krankenversicherungspflicht
Befreiungsmöglichkeit für Studenten
Beginn des Versicherungsschutzes
Beginnverlegung
Beihilfe
Beihilfebescheinigung
Beihilfekonformer Standarttarif
Beihilfetarife
Beitrag in der PKV
Beitragsanpassung
Beitragsbemessungsgrenze
Beitragsentlastungstarife
Beitragserhöhung in der PKV
Beitragsfälligkeit
Beitragsgrundlage
Beitragskalkulation
Beitragsrückerstattung
Beitragszuschuss für Rentner
Berufsunfähigkeit
Besondere Wartezeiten
Bindefrist
Bundesknappschaft