Die Private Pflegekostenversicherung als Absicherung gegen hohe Pflegekosten bei einer Pflegeheimunterbringung.
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Die Leistungen der Privaten Pflegekostenversicherung

In Deutschland gibt es rund 2 Millionen Menschen, die aufgrund von Krankheit oder Unfall ein Pflegefall sind. Dabei entstehen hohe Kosten bei der Pflege, besonders wenn eine Pflegeheimunterbringung notwendig ist. Hier kann die Absicherung mit einer privaten Pflegekostenversicherung sinnvoll sein.

Pflegekostenversicherung
Ist eine Person pflegebedürftig erhält sie die gesetzlich festgelegten Leistungen von der sozialen oder der privaten Pflegepflichtversicherung, welche jedoch nur eine Grundversorgung darstellt.
Kosten eines Pflegeplatzes in einem Pflegeheim können bei weitem nicht gedeckt werden.

Eine Pflegekostenabsicherung ermöglicht es, den gesetzlichen Schutz individuell zu ergänzen.
Die Private Pflegekostenversicherung deckt die anfallenden Kosten in Falle eines Pflegefalles nur teilweise ab. Eine Pflegetagegeldversicherung, bei der das Urteil eines Arztes und die Rechnungen notwendig sind und die als Einstufung die verschiedenen Pflegestufen vorsieht, deckt alle Kosten ab.

Die Leistungen der Pflegekostenversicherung

Zu den Leistungen einer Pflegekostenversicherung zählt zum Beispiel die ambulante Pflege durch ausgebildete Personen, wie Alten- und Krankenpfleger oder Krankenschwestern. Auch die Kosten für Hilfsmittel werden zum Teil oder auch ganz getragen.
Muss eine teilstationäre Pflege in einer Klinik oder einem Tagespflegeheim erfolgen, so werden die Transportkosten zu diesen Einrichtungen mit eventuellen Spezialfahrzeugen gezahlt.

Bei einer stationären Pflege in einem Pflegeheim oder einer –abteilung zahlt die Pflegekostenversicherung die Transport- und die Pflegekosten.
Meist wird die Regelung getroffen, dass achtzig Prozent der anfallenden Kosten durch die Pflegekostenversicherung getragen werden, die restlichen zwanzig Prozent durch den Patienten. Der jährliche Eigenanteil beträgt maximal 10000 Euro.

Was man bei Pflegekostenversicherungen noch beachten sollte

Vom Abschluss eines Vertrages bis zur Leistungserbringung müssen drei Jahre Wartezeit in bei der Pflegekostenversicherung Kauf genommen werden. Tritt nach dieser Wartezeit ein Pflegefall ein, muss bis zur ersten Zahlung eine Karenzzeit von drei Monaten abgewartet werden, bevor die erste Zahlung erfolgt.

Da die Regelung prozentual erfolgt, liegt der Vorteil der Pflegekostenversicherung darin, dass der Tarif unabhängig von der Entwicklung der Pflegekosten ist. So werden auch höhere Kosten getragen, die aufgrund von Kostensteigerungen und Inflation zu Stande kommen.

Beiträge, Leistungen und Vertragsbedingungen sind wichtige Bewertungskriterien für die private Pflegekosten Versicherung. Damit teure Fehler vermieden werden, sollte ein Pflegekostenversicherung Vergleich kostenlos angefordert werden.

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