Vordatierung des Versicherungsbeginns - Der Begriff Vordatierung des Versicherungsbeginns mit der privaten Krankenversicherung und gesetzlichen Krankenkasse erklärt.
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Vordatierung des Versicherungsbeginns

Unerwünscht sind Anträge mit über den Ersten des 2. Folgemonats hinaus vordatierten technischen Versicherungsbeginn. Denn während der Zeit zwischen Abschluss des Versicherungsvertrages und dem technischen Beginn können erhebliche Risikoverschlechterungen eintreten.
Ist aber eine Annahmeentscheidung vor Aufgabe eines bereits vorhandenen Versicherungsschutzes nötig oder handelt es sich bei dem Antrag um einen Antrag mit Stellenvorbehalt, so werden Vordatierungen um mehr als sechs Monate zugelassen.
Allerdings werden Aufnahmeanträge, deren technischer Beginn um mehr als sechs Monate vordatiert ist nicht angenommen. In solch einem Fall muss innerhalb der Sechs- Monats- Frist vor Vertragsbeginn ein neuer Antrag gestellt werden.

Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:

 

Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:

 

Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben V bis Z:

Verband der privaten Krankenversicherung e. V.
Versicherungsantrag
Versicherungsfreie Person
Versicherungsmedizinische Risikoprüfung
Versicherungspflicht bei Studenten
Versicherungspflichtige in der GKV
Versicherungssteuer
Vordatierung des Versicherungsbeginns
Vorsorgeaufwendungen
Vorvertragliche Anzeigepflicht
Wahlleistungen
Wartezeiten in der PKV
Wartezeiten Pflegeversicherung
Wechsel von GKV zur PKV
Wehrdienst
Wehrpflichtige- und Zivildienstleistende
Widerrufsrecht
Zahlungsverzug
Zahnbehandlung
Zahnersatz
Zahnstaffel
Zusatzversicherung
Zweck der Beitragsrückerstattung
Zweck der Wartezeiten
Zwei- oder Einbettzimmer im Krankenhaus