Tod des Versicherungsnehmers - Der Tod des Versicherungsnehmers im Zusammenhang mit der privaten Krankenversicherung und gesetzlichen Krankenkasse erklärt.
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Tod des Versicherungsnehmers

Mit dem Tod des Versicherungsnehmers endet auch das Versicherungsverhältnis. Unter Benennung des künftigen Versicherungsnehmers haben die versicherten Personen jedoch das Recht das jeweilige Versicherungsverhältnis fortzusetzen.
Vom Versicherungsnehmer muss die Erklärung innerhalb zweier Monate nach dem Tod dem Versicherungsgeber abgegeben werden.

Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:

 

Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:

 

Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben S bis U:

Sammelinkassoverträge
Schadenquote
Selbstbehalt
Selbstständige
Solvabilität
Sonderentgelt
Sonderkündigungsrecht
Spartentrennung
Sterbegeld
Studenten
Subsidiarität
Summenversicherung
Tagegeld
Tarifwechsel
Technischer Beginn
Technischer Versicherungsbeginn
Teilstationäre Behandlung
Teilzeittätigkeit während der Elternzeit
Telefonkosten im Krankenhaus
Tod des Versicherungsnehmers
Überführung bei Tod
Übergangsgebührnis