Telefonkosten im Krankenhaus - Der Telefonkosten im Krankenhaus im Zusammenhang mit der privaten Krankenversicherung und gesetzlichen Krankenkasse erklärt.
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Telefonkosten im Krankenhaus

In der Regel werden die Anschlussgebühren für die Bereitstellung eines Telefons bei Tarifen mit Kostenübernahme erstattet. Die anfallenden Gebühreneinheiten muss der Versicherte selber tragen.

Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:

 

Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:

 

Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben S bis U:

Sammelinkassoverträge
Schadenquote
Selbstbehalt
Selbstständige
Solvabilität
Sonderentgelt
Sonderkündigungsrecht
Spartentrennung
Sterbegeld
Studenten
Subsidiarität
Summenversicherung
Tagegeld
Tarifwechsel
Technischer Beginn
Technischer Versicherungsbeginn
Teilstationäre Behandlung
Teilzeittätigkeit während der Elternzeit
Telefonkosten im Krankenhaus
Tod des Versicherungsnehmers
Überführung bei Tod
Übergangsgebührnis