Tagegeld - Der Begriff Tagegeld im Zusammenhang mit der privaten Krankenversicherung und gesetzlichen Krankenkasse erklärt.
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Tagegeld

Mit dem Tagegeld bzw. dem Krankentagegeld wird ein Verdienstausfall, welcher auf Grund krankheits- oder unfallbedingter Arbeitunfähigkeit eintritt, abgesichert. Somit ist die Krankentagegeldversicherung eine Verdienstausfallversicherung.
Bis zu einer Höhe von 100% ihres Nettoeinkommens können Arbeitnehmer ein Tagegeld, für die Zeit nach Ende der Gehaltsfortzahlung versichern. Über eine Zusatzversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung können pflichtversicherte Arbeitnehmer zusätzlich 15 Euro für die Beitragszahlung zur Renten- und Arbeitslosenversicherung absichern.

Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:

 

Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:

 

Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben S bis U:

Sammelinkassoverträge
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Tagegeld
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Technischer Versicherungsbeginn
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Übergangsgebührnis