Selbstbehalt - Der Begriff Selbstbehalt im Zusammenhang mit der privaten Krankenversicherung und gesetzlichen Krankenkasse erklärt.
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Selbstbehalt

In der Privaten Krankenversicherung wird der Eigenanteil des Versicherten an den erstattungsfähigen Aufwendungen, der vom Versicherungsnehmer selbst getragen wird als Selbstbehalt bezeichnet. Die jeweilige Höhe des Selbstbehaltes wird bei der Vertragsschließung von der Privaten Krankenversicherung festgelegt.
Der monatliche Versicherungsbeitrag reduziert sich durch den Abschluss eines Selbstbehalt - Tarifes. Das bedeutet umso höher der Eigenanteil des Versicherungsnehmers ist, umso günstiger ist der Monatsbeitrag für die Private Krankenversicherung. Der Selbstbehalt ist in der Regel für ein Kalenderjahr gültig, jedoch werden von den Gesellschaften unterschiedliche Formen angeboten. Ebenso ist es möglich den Selbstbehalt nur für Teilbereiche zu vereinbaren.

Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:

 

Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:

 

Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben S bis U:

Sammelinkassoverträge
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Technischer Versicherungsbeginn
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