Psychotherapeut - Der Begriff Psychotherapeut im Zusammenhang mit der privaten Krankenversicherung und gesetzlichen Krankenkasse erklärt.
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Psychotherapeut

Seit dem 01.01.1999 ist der Beruf des "Psychotherapeuten" durch das Psychotherapeutenge-setzt gesetzlich geschützt. Psychotherapeuten üben die heilkundliche Psychotherapie aus.
Nur wer ein abgeschlossenes Medizin-, Psychologie- oder Pädagogikstudium sowie eine anerkannte psychotherapeutische Zusatzausbildung vorweist, darf sich so nennen.
Der Gesetzgeber erlaubt neben diesen Berufen nur dem Heilpraktiker bzw. dem Heilpraktiker für Psychotherapie in einer eigenen Praxis mit Menschen zu arbeiten. Die therapeutische Ausbildung und das Bestehen einer Prüfung vor dem Gesundheitsamt sind Voraussetzung.

Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:

 

Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:

 

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