Kopfschaden - Der Begriff Kopfschaden im Zusammenhang mit der privaten Krankenversicherung und gesetzlichen Krankenkasse erklärt.
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Kopfschaden

In der Versicherungstechnik ist Kopfschaden ein statistischer Begriff. Mit Kopfschaden wird die durchschnittliche, jährliche Leistung eines, in bestimmten Lebensaltern stehenden Versicherten bezeichnet. Diese Leistung ist je nach Geschlecht und Tarif verschieden. Der Kopfschaden wird auch als Risikobeitrag bezeichnet.

Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:

 

Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:

 

Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben H bis O:

Haushaltsbegleitgesetz 1984
Haushaltshilfe
Heilfürsorge
Heilmittel
Heilpraktiker
Hilfsmittel
Honorarvereinbarung
Hundertprozentgrenze Beihilfe
Höchstaufnahmealter
Impfungen
Inlays
Jahresarbeitsentgeltgrenze
Kapitaldeckungsverfahren
Karenzzeit
Kassenärztliche Vereinigung
Kindernachversicherung
Kopfschaden
Krankengeld
Krankenhauszusatzversicherung
Krankenhaustagegeldversicherung
Krankentagegeldversicherung
Krankheitskostenvollversicherung
Krankheitskostenzusatzversicherung
Kur- und Sanatoriumsbehandlung
Kuren GKV
Kuren PKV
Kündigung bei der GKV
Kündigung durch den Versicherungsnehmer
Kündigung durch den Versicherer
Kündigungsrücknahme
Künstler
Kölner Systematik
Landwirte
Laufzeit von Verträgen
Leistungen Krankentagegeld bei Mutterschaft
Leistungsabrechnung
Leistungsanpassung
Leistungsausschluss
Leistungsquote
Mahnverfahren
Materieller Versicherungsbeginn
Mitversicherung nach Eheschließung
Mitversicherung von Neugeborenen
Mutterschaftsgeld
Mutterschaftsurlaub
Mutterschutzfristen
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Negativliste für Hilfsmittel
Negativliste Arzneimittel
Nettoverzinsung
Obliegenheiten
Ombudsmann
Ordentliche Kündigung
Organisation der PKV
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