Gehaltsfortzahlung
In den ersten sechs Wochen während jeder Arbeitsunfähigkeit erhalten Arbeiter sowie Angestellte von ihrem Arbeitgeber je nach Tarifvertrag eine 80- 100%ige Gehaltsfortzahlung. Im Arbeitsvertrag kann eine weitere Gehaltsfortzahlung vereinbart werden, welche über sechs Wochen hinausgeht.
Aus diesem Grund ist die Gehaltsfortzahlung vom Arbeitgeber zu erfragen, denn bei Abschluss einer Krankentagegeldversicherung entsteht eine Karenzzeit, das bedeutet, auf die Dauer der Gehaltsfortzahlung wird der Tarif abgestellt.
Tritt innerhalb von zwölf Monaten wiederholte Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit auf, so ist die Entgeltzahlung auf sechs Wochen begrenzt. Die Frist von zwölf Monaten muss nicht einem Kalenderjahr entsprechen. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht auch, wenn der Versicherungsnehmer vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit, jedoch mindestens sechs Monate nicht infolge derselben Krankheit arbeitsunfähig war. Auch wenn während der Arbeitsunfähigkeit eine neue Krankheit auftritt, die für sich allein auch eine Arbeitsunfähigkeit verursacht, so verlängert sich die Anspruchsdauer.
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Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:
Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:
Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben C bis G: