Fallpauschale - Der Begriff Fallpauschale im Zusammenhang mit der privaten Krankenversicherung und gesetzlichen Krankenkasse erklärt.
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Fallpauschale

Für die Honorierung von vertragsärztlichen Leistungen gibt es Fallpauschalen, diese Fallpauschalen sind eine Vergütung, die pro Behandlungsfall pauschal gezahlt werden, mit solch einer Vergütung sind alle ärztlichen Leistungen abschließend honoriert, unabhängig von Art und Menge der tatsächlich erbrachten Leistungen.
Soll die Gesamtvergütung bei Fallpauschalen errechnet werden, so wird die Zahl der Behandlungsfälle mit dem Pauschbetrag multipliziert. Das Morbiditätsrisiko sowie die daraus entstehenden finanziellen Folgen der Mitgliederentwicklung, tragen bei diesem Vergütungssystem die Krankenkassen. Das Mengenrisiko, den Mehr- oder Minderaufwand pro Behandlungsfall, wird von den Ärzten getragen.

Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:

 

Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:

 

Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben C bis G:

Chipcard für Privatversicherte
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Dynamische Einkommensversicherung
Ehegattennachversicherung
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Einkünfte ( Pflegeversicherung)
Eintrittsalter
Elternzeit
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Entbindung
Entbindung von der Schweigepflicht
Entbindungspauschale
Entziehungsmaßnahmen
Ergänzungsversicherung
Ersatzkassen
Erstbeitrag
Erwerbsunfähigkeit
Erziehungsgeld
Erziehungsurlaub
Fahrtkosten
Fallpauschale
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Formeller Versicherungsbeginn
Freie Arztwahl
Freie Heilfürsorge
Freigabe
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Gebührenordnung für Ärzte
Gebührenordnung für Heilpraktiker
Gebührenordnung für Zahnärzte
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Geringfügige Beschäftigung (400- Euro- Mini- Jobs)
Gesellschafter - Geschäftsführer
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Gesetzlicher Zuschlag
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Grundschutztarife in der PKV
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