Fahrtkosten - Der Begriff Fahrtkosten im Zusammenhang mit der privaten Krankenversicherung und gesetzlichen Krankenkasse erklärt.
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Fahrtkosten

Die Kosten für Fahrten im Krankenwagen und im Notfall- Rettungsdienst werden von der privaten Krankenkasse im tariflich vereinbarten Umfang gezahlt. In der Regel erfolgen die Fahrten zum oder vom nächstgelegenen Krankenhaus, meist bis zu 100 km, ohne Selbstbeteiligung.
Auch bei einer medizinisch, notwendigen Krankenfahrt zum nächsten Arzt ist keine Zuzahlung notwendig. Bei einigen Versicherungsgesellschaften werden auch tarifliche Leistungen erbracht, wenn ein ärztlich angeordneter und medizinisch notwendiger Rücktransport aus dem Ausland notwendig ist. Hier darf es sich allerdings nicht um zusätzliche Kosten, wie zum Beispiel eine Umbuchung vom normalen Rückflug handeln.

Wer die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichen möchte kann dies bei uns tun:

 

Wer Selbständig ist oder seit drei Jahren über der Versicherungspflichtgrenze von 4350,- Euro im Monat verdient, der sollte über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nachdenken und sich ein Angebot erstellen lassen:

 

Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben C bis G:

Chipcard für Privatversicherte
Deckungsrückstellung
Doppelversicherung
Dynamische Einkommensversicherung
Ehegattennachversicherung
Eigenkapitalquote
Einbettzimmer
Einkünfte ( Pflegeversicherung)
Eintrittsalter
Elternzeit
Ende der Versicherungspflicht
Entbindung
Entbindung von der Schweigepflicht
Entbindungspauschale
Entziehungsmaßnahmen
Ergänzungsversicherung
Ersatzkassen
Erstbeitrag
Erwerbsunfähigkeit
Erziehungsgeld
Erziehungsurlaub
Fahrtkosten
Fallpauschale
Familienversicherung
Folgebeitrag
Formeller Versicherungsbeginn
Freie Arztwahl
Freie Heilfürsorge
Freigabe
Gebührenordnung
Gebührenordnung für Ärzte
Gebührenordnung für Heilpraktiker
Gebührenordnung für Zahnärzte
Gehaltsfortzahlung
Gemischte Krankenkasse
Geringfügige Beschäftigung (400- Euro- Mini- Jobs)
Gesellschafter - Geschäftsführer
Gesetzliche Krankenversicherung
Gesetzlicher Zuschlag
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Grundlagen der freien Heilfürsorge
Grundschutztarife in der PKV
Gruppenversicherung