Worauf man bei der Kündigung der Krankenkasse achten sollte. Die wichtigsten Informationen zum Wechsel und zur Kündigung der Krankenkasse.
Rubriken:     Gesetzliche Krankenversicherung     |      Private Zusatzversicherung     |     Privat Krankenversicherung    |     Pflegeversicherung
Sie sind hier: Startseite Gesetzliche Krankenkassen >> gesetzliche Krankenversicherung >> Geschichte der Krankenversicherung

Kündigung der Krankenkasse

Eine Kündigung bei der Gesetzlichen Krankenkasse muss in jedem Fall schriftlich erfolgen.

Folgt der Kündigung einer gesetzlichen Krankenkasse der Wechsel zu einer anderen gesetzlichen Krankenversicherung so ist folgendes zu beachten. Es gilt grundsätzlich ein permanentes Kündigungsrecht.
Seit dem 01.01.2002 tritt anstatt jährlich, eine Kündigung am Ende des übernächsten Kalendermonats in Kraft.

Hat man sich entschlossen die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln, so ist man an eine längere Bindefrist gebunden, denn erst nach einer Bindefrist von 18 Monaten ist es möglich die Krankenkasse wieder zu wechseln. Weiterhin besteht ein längeres Sonderkündigungsrecht. So ist die Bindefrist von 18 Monaten nicht gültig, wenn der Versicherungsnehmer im Monat der Beitragserhöhung kündigt, um zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln.

Wer sich selbstständig macht, der gilt als freiwillig krankenversichert. Damit kann er problemlos von der gesetzlichen in die privat Krankenversicherung wechseln. Hier gilt die Regelung, dass der Versicherte bereits im ersten Monat seine gesetzliche Krankenversicherung kündigen und rückwirkend zum 1. des Monats in die Private eintreten kann. Auch das permanente Kündigungsrecht ist hier gültig.

Für das Jahr 2010 haben einige gesetzliche Krankenversicherungen Zusatzbeiträge angekündigt, wodurch Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht haben. Machen Sie von diesem Recht zur Kündigung der Krankenkasse Gebrauch und finden mit einem Vergleich der gesetzlichen Krankenkassen die günstigste und leistungsstärkste GKV.

Unser Service für Sie: Machen Sie online einen kostenlosen Krankenkassenvergleich der in Ihrem Bundesland zugelassenen gesetzlichen Krankenkassen und finden Sie die günstigste Krankenkasse. Sie können mit unseren vorbereiteten Formularen ganz einfach eine Kündigung Ihrer Krankenkasse zukommen lassen und in einen Krankenkassenwechsel durchführen.

Unser Tipp: die eingesparten Beträge in eine private Krankenzusatzversicherung investieren und so die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse auf die Höhe der privaten Krankenversicherung bringen, z.B. bei Zahnersatz und stationärer Behandlung.